Dr. Carl Friedrich August von Hergenhahn
(23. Oktober 1872 bis 1. Januar 1888)
Als Nachfolger von Madai wurde der damalige 42jährige Regierungsrat aus Wiesbaden, Carl Friedrich August Hergenhahn
nach Frankfurt entsandt. Er erkannte sehr bald, dass die ständigen Klagen von Madais bei der Regierung über den Mangel an verfügbaren Beamten allzu gerechtfertigt waren. Frankfurt hatte sich in den letzten Jahren in ungeahnter Weise vergrößert. Die Einwohnerzahl war von 78.000 auf 100.000 gestiegen. Mit der enormen Entwicklung der Industrie hatte prozentual die Arbeiterbevölkerung zugenommen. Dazu kam, dass Frankfurt von einem Ring von Ortschaften umgeben war, die sich immer mehr zu Fabrikorten entwickelt hatten. Von einer sozialen Fürsorge war damals noch nicht zu sprechen, und so konnte es nicht ausbleiben, dass ein Proletariat heranwuchs, das sich mit wirtschaftlichem Rückgang immer mehr vergrößerte.
Ein Menetekel gaben die im April 1873 ausgebrochenen Unruhen, die als der so genannte Bierkrawall in die Geschichte eingegangen sind. Am 21. April kam es damals beim Nickelchestag, dies war der Montag, an dem die Frankfurter Frühjahrsmesse schloss, auf dem Festplatz am Bleichgarten, an der Stelle, wo sich heute das Zoo-Gelände befindet, zu Unruhen und Gewalttätigkeiten. Was die Gemüter damals so erregt hatte, war, dass die Frankfurter Brauerein den Schoppen Bier um einen halben Kreuzer (4 Kreuzer = 1 Batzen) erhöhten. Seither kostete der Gerstensaft einen Batzen. Obwohl es in anderen Städten aus gleichem Anlass zu Unruhen gekommen war, schien man in Frankfurt völlig unvorbereitet und polizeilich auch nicht in der Lage, sich auf größere Maßnahmen einzustellen. Zu dieser Zeit betrug die Stärke der Frankfurter Schutzmannschaft 6 Polizeikommissare, 5 Wachtmeister und 53 Schutzleute.
Eine gewalttätige Menschenmenge zog vom Festplatz mit dem Ruf „Wir wollen Batzenbier" in die Innenstadt und zerschlugen dort zahlreiche Gaststätten. Innerhalb weniger Stunden wurden 18 Gastwirtschaften und auch Brauereien zerstört. Die Polizei hatte den Krawallern nichts entgegenzusetzen und musste sich sogar in ihre Reviergebäude zurückziehen, wo sie sich einem Steinhagel ausgesetzt sah. Erst mit Hilfe des eiligst nach Frankfurt beorderten Militärs gelang es, den Aufstand niederzuschlagen, bei dem es auf Seiten der Aufrührer 20 Tote und unzählige Verletzte gab.
Dieses erschütternde Ereignis führte schließlich dazu, dass die Polizei in Frankfurt auf nunmehr 120 Mann verstärkt wurde. In dieser Zeit entstand auch die berittene Polizei, deren Stärke zunächst 10 Mann betrug. Der
Bierkrawall war ein teuer erkaufter Beweis für die ständig zu Recht geführten Klagen für eine Polizeivermehrung. Wie notwendig sie sein sollte, bewiesen auch die kommenden Jahre, die von erheblichen Unruhen gekennzeichnet waren.
Obwohl von Hergenhahn niemals die Popularität seines Vorgängers erreichte, hatte er sich um den Aufbau der Polizei große Verdienste erworben. Auf sein ständiges Betreiben wurde schließlich auf der Zeil ein neues Polizeipräsidium gebaut. Aber seine Amtszeit war auch mit einem Skandal belastet, der am 22. Juli 1883 als Friedhofskrawall in die Frankfurter Stadtgeschichte einging.
Bismarck hatte zur Bekämpfung der aufkeimenden Sozialdemokratie im Reichstag sein viel umstrittenes Sozialistengesetz durchgebracht. Dieses repressive Gesetz entpuppte sich als ein tödlicher Schlag gegen alle Liberalisierungsbestrebungen. So war es zum Beispiel verboten, in der Öffentlichkeit politische Reden zu halten und rote Fahnen zu zeigen. Die Polizei konnte aufgrund dieses Gesetzes missliebige Personen aus der Stadt weisen. Vor diesem düsteren Hintergrund kam es auf dem Frankfurter Hauptfriedhof anlässlich einer Trauerfeier für ein verstorbenes Mitglied der Sozialdemokratischen Partei zu einen heftigen Polizeieinsatz, bei dem etwa 100 Trauergäste mit gezückten Säbeln auseinandergetrieben wurden, weil ein Redner am Grabe angeblich politische Äußerungen abgegeben habe. Es gab insgesamt 20 zum Teil schwer verletzte Trauergäste und einen Schrei der Entrüstung in der Öffentlichkeit.
Die Bevölkerung reagierte mit Abscheu auf das pietätlose und brutale Vorgehen der eingesetzten Schutzleute. Die Wellen schlugen so hoch, dass man nicht umhin kam, sich auch in Berlin um diesen Vorfall zu kümmern. Die an den Übergriffen beteiligten Schutzleute wurden suspendiert und vor Gericht gestellt, wo einige zu Gefängnisstrafen zwischen vierzehn Tagen und drei Monaten verurteilt wurden. Doch nochmals erhitzten sich die Gemüter, als bekannt wurde, dass keiner der Verurteilten seine Strafe abzusitzen brauchte. Seine Majestät der Kaiser hatte sie allesamt schon nach wenigen Tagen begnadigt.
August von Hergenhahn hatte als Reformer im Polizeiwesen nicht nur Lob erhalten, sondern er bekam auch mitunter recht viel Kritik zu hören. Es jedem Recht zu machen, diese Kunst beherrschte damals wie heute noch niemand. Der Polizeipräsident verschliss sich an den vielen hochgesteckten Erwartungen, die er in sich selbst gesetzt hatte. Eine fortschreitende Erkrankung zwang ihn schließlich, um seine Pensionierung nachzusuchen. Für seine Verdienste um den preußischen Staat wurde er später in den erblichen Adelsstand erhoben.
Das Kriminalmuseum Frankfurt bedankt sich recht herzlich bei den Nachkommen der Töchter des Polizeipräsidenten Hergenhahn, den Familien Ladenburg und Oswalt, für die Stiftung der Büste.
Zusätzliche Recherche im Inst.f.Stadtgeschichte: Hartmut Preßler
