Die Stunde der forensischen Toxikologie
Die erste epochale Entdeckung auf dem Gebiet der Toxikologie gelang dem englischen Chemiker James Marsh in Woolwich im Jahre 1836. Die Abbildung zeigt den ersten Marshschen Apparat; er ermöglichte es Arsen in den Körperflüssigkeiten und in Extrakten aus den Geweben Verstorbener in Arsenwasserstoff zu überführen, aus dem sich am Ende des Apparates das Arsen auf einer Porzellanschale niederschlug.
Mit der Verurteilung des Giftmörders Hopf hatte sich die forensische Toxikologie ihren festen und unverzichtbaren Platz erobert. Ein entscheidender Anteil kam bei diesem Prozess dem bekannten Frankfurter Chemiker Dr. Georg Popp zu. Bis dahin war die forensische Toxikologie auf viele Irrwege geraten. Das Wissen, dass Arsen Geruch und geschmacklos war und leicht in Speisen und Getränken verabreicht werden konnte, war in dieser Zeit Allgemeingut. Auch war bekannt, dass sich diese Erscheinungen kaum von einer Cholera-Erkrankung unterscheiden ließen.
Als einer der bedeutendsten Pioniere der Toxikologie ging der Gerichtschemiker Orfilia (1778-1853) in die Geschichte ein. Ihm war es gelungen, ein Verfahren zu entwickeln mit dem es möglich war, Gifte in einem Körper, auch noch längerer Zeit nach dem Tode, nachzuweisen.
Im Jahre 1832 gelang es dem englischen Chemiker James Marsh einen Destillationsapparat zu entwickeln, mit dem Arsen in Arsenwasserstoff umgewandelt werden konnte. Anhand des Arsenwasserstoffanteils ließ sich ziemlich genau die umgewandelte Arsenmenge bestimmen. Dieses Verfahren wurde auch bei den Exhumierungen, der von Hopf vergifteten Opfern angewandt.
Viel schwieriger erwies sich das Verfahren bei der verstorbenen Mutter von Hopf, die feuerbestattet wurde. Mit einem besonderen Verfahren war es Dr. Popp gelungen, auch in den Verbrennungsrückständen Arsen nachzuweisen. Dr. Popp fand in der Asche 0,075 Milligramm Arsen auf 100 Gramm Substanz. Durch Tierversuche versuchte er zu ergründen, welche Menge des Giftes das Tier zu sich genommen haben musste, um nach dem Tode eine Giftmenge zu hinterlassen, die den 0,075 Milligramm entsprach. Dieser Giftnachweis war eine forensische Meisterleistung und eine echte Sensation.
Durch sein Mitwirken als Sachverständiger im Fall Hopf wurde Dr. Popp schnell als einer der ersten Gerichtschemiker in Deutschland bekannt. 1924 erhielt er an der Universität Frankfurt einen Lehrstuhl für forensische Chemie.
