Wurde mit diesem Beil das aus Goethes "Faust" bekannte Gretchen hingerichtet?
Am frühen Morgen des 14. Januar 1772 wurde Susanna Margaretha Brandt vor dem Röhrenbrunnen an der Hauptwache hingerichtet. Der Grund: Kindstötung, was zu dieser Zeit in Frankfurt nicht selten war. Doch dieser Fall ist ein besonderer, denn die zum Tode Verurteilte inspirierte den jungen Anwalt Johann Wolfgang von
Goethe und erregte so Jahre später als „Gretchen“ Aufsehen und Mitleid. Die junge Frankfurterin, die weder lesen noch schreiben konnte, arbeitete bis zu dem verhängnisvollen Tag, an dem die Tat vollbracht wurde, im Wirtshaus „Zum Einhorn“ in der Klostergasse, südlich der Konstablerwache und nahe der Staufenmauer, von der selbst heute noch ein Stück erhalten geblieben ist. Dort lernte sie auch den Vater ihres Kindes kennen, einen holländischen Goldschmiedegesellen, der auf der Durchreise nach Russland war. Dieser habe sie, nach ihren Angaben, durch ein Pulver, das er ihr zusammen mit Wein verabreichte, gefügig gemacht und einzig auf diesem Wege verführen können. Später in der Vernehmung behauptete Susanna immer wieder, der Teufel sei mit im Spiel gewesen und hätte sie zu alledem angestiftet. Am 1. August 1771, dem Tattag, gebar sie zunächst ihr Kind in der Waschkammer des Wirtshauses „Zum Einhorn“ und tötete es, indem sie es würgte und gegen ein Fass schlug. Am Tag darauf floh sie aus der Stadt und lief zu Fuß bis nach Höchst, von wo sie sich mit einem Kahn zum Mainzer Marktschiff bringen ließ. Um eine Unterkunft für diese Nacht bezahlen zu können, verkaufte sie ihre Ohrringe, von denen man munkelte, sie hätte diese von ihrem Verführer. Am nächsten Tag jedoch kehrte sie gesundheitlich stark angeschlagen und pleite nach Frankfurt zurück, wo sie bereits steckbrieflich wegen Kindesmord gesucht wurde. Aufgegriffen wurde sie am Bockenheimer Tor, dem heutigen Opernplatz, und für die nächsten fünf Monate war die Katharinenpforte, der Turm an der Katharinenkirche, ihr Gefängnis. Am 7. Januar 1772 verkündete der Rat der „kayserlichen freyen Reichsstadt Frankfurt am Mayn“ das Todesurteil und so wurde der Angeklagten eine Woche darauf „durch einen Streich der Kopf glücklich abgesetzt“.
Das Beil aus dem Kriminalmuseum Frankfurt jedoch trennte folgerichtig nicht den Kopf vom Hals. Jedenfalls nicht bei unserem Gretchen...
